In den ersten Lebensjahren eines Kindes verläuft die Entwicklung sehr rasant. In einigen Fällen zeigen sich auch Probleme in der Entwicklung. Um diese frühzeitig erkennen und bei Notwendigkeit entsprechend behandeln zu können, gibt es insgesamt zwölf Vorsorgeuntersuchungen im Kindes- und Jugendalter.
Unser Kinderarzt ist Ihr kompetenter Ansprechpartner, wenn es um die Vorsorgeuntersuchungen U 1 bis J 2 geht. Sprechen Sie uns einfach darauf an und vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Kind.
Zweck der Vorsorgeuntersuchung bei Baby, Kind und Jugendlichen
Ab dem Tag der Geburt begleiten Vorsorgeuntersuchung Kinder in ihrer Entwicklung. Innerhalb der ersten vier Lebensjahre finden mit der U 1 bis U 8 die meisten dieser Untersuchungen statt. Schwerpunkt ist dabei die Kontrolle der altersgemäßen Entwicklung sowie die frühzeitige Erkennung von Erkrankungen. So wird nicht nur eine rechtzeitige Behandlung, sondern bei Entwicklungsverzögerungen eine gezielte Förderung möglich.
Schon im Säuglingsalter sind einige Erkrankungen erkennbar, während sich andere erst im Laufe der Zeit erkennen lassen. Aus diesem Grund wurden auch die Zeitpunkte der einzelnen Vorsorgeuntersuchungen bewusst gewählt. Nehmen Sie die Untersuchungstermine zum Wohl Ihres Kindes zeitgerecht wahr, das gilt vor allem auch für Frühgeborene.
Ergänzend passt unser Kinderarzt die Untersuchungen bei Kindern mit chronischen Erkrankungen oder einer Behinderung an die individuelle Situation an. Als Spezialist kann er genau beurteilen, wann welche Untersuchung sinnvoll ist.
Sollten Ihnen an Ihrem Kind Besonderheiten auffallen oder machen Sie sich um die gesunde Entwicklung Sorgen, können Sie sich unabhängig von den Vorsorgeuntersuchungen ebenfalls vertrauensvoll an unseren Facharzt für Kinder und Jugendmedizin in Berlin wenden
Die Vorsorgeuntersuchungen entsprechend dem Kinderuntersuchungsheft
Schon kurz nach der Geburt Ihres Kindes erhalten Sie vom Krankenhaus aus das Kinderuntersuchungsheft für die Vorsorgeuntersuchungen. Jede dieser Untersuchungen ist darin aufgeführt. Die Daten der jeweiligen U-Untersuchung werden in diesem Heft festgehalten.
U 1 – erste Untersuchung nach der Geburt
Direkt nach der Geburt wird die U 1 – also die Neugeborenen-Erstuntersuchung – durchgeführt. Sie dient der Erkennung von lebensbedrohlichen Erkrankungen und Fehlbildungen, welche unter Umständen einer sofortigen Behandlung bedürfen. Kontrolliert werden dabei Atmung, Herzschlag, Reifezeichen sowie Hautfarbe.
Am zweiten oder dritten Lebenstag wird noch ein Screening zur Früherkennung von angeborenen Stoffwechselerkrankungen sowie endokrinen Störungen durchgeführt. Das Neugeborenen-Hörscreening, welches bis zum dritten Lebenstag erfolgt, ergänzt die erste Vorsorgeuntersuchung
U 2 – zwischen dem dritten und zehnten Lebenstag
Zwischen dem dritten und zehnten Lebenstag wird die U 2 durchgeführt, die ebenfalls der Erkennung von angeborenen Erkrankungen oder anderen gesundheitlichen Risiken dient. Untersucht werden in dieser Organe, Sinnesorgane und Reflexe. Für gewöhnlich findet diese noch in der Entbindungsklinik statt, kann bei ambulanter Entbindung aber auch schon von einem anderen Kinderarzt durchgeführt werden.
U 3 – in der vierten bis fünften Lebenswoche
In der U 3 zwischen der vierten und fünften Lebenswoche werden Reflexe, Motorik, Gewicht sowie Reaktionen des Babys auf altersgerechte Entwicklung überprüft. Zudem werden Organe und Hüftgelenke (auf Hüftgelenksdysplasie sowie –luxation) mittels Ultraschall untersucht. Weiterhin erfragt der Arzt Schlaf-, Trink- und Verdauungsverhalten des Säuglings.
U 4 – im dritten bis vierten Lebensmonat
Die U 4 wird zwischen dem dritten und vierten Lebensmonat durchgeführt und dient zunächst ebenfalls der Feststellung der altersgerechten Entwicklung. Weiterhin werden auch hier wieder Organe und Sinnesorgane untersucht. Der Arzt überprüft außerdem die Geschlechtsorgane und die Haut und kontrolliert Wachstum, Motorik und Nervensystem.
U 5 – zwischen dem sechsten und siebenten Lebensmonat
Im sechsten bis siebenten Lebensmonat wird die altersgerechte Entwicklung und auch Bewegung des Säuglings geprüft. Auch die Organe, Sinnesorgane, Geschlechtsorgane, die Haut, das Wachstum, die Motorik und das Nervensystem werden erneut kontrolliert.
U 6 – zwischen dem zehnten Lebensmonat und dem ersten Geburtstag
Wenn der erste Geburtstag heranrückt, erfolgt die nächste Untersuchung. In dieser werden Orange und Sinnesorgane (vor allem die Augen) kontrolliert. Auch Motorik und Bewegungsapparat werden nun genauer angeschaut, zudem prüft unser Facharzt für Kinder und Jugendmedizin das Sprachverhalten und die Interaktion des Kindes.
U 7 – kurz vor dem zweiten Geburtstag
Ihr Kind ist nun ein Kleinkind. Zwischen dem 21. und 24. Lebensmonat liegt der Fokus der Untersuchung nun auf den Augen und möglichen Sehstörungen, der motorischen Entwicklung (Grob- und Feinmotorik), der Körperbeherrschung und der Sprachentwicklung.
U 7a – etwa zum Ende des dritten Lebensjahres
Auch in der U 7a, die zwischen dem 34. und 36. Lebensmonat stattfindet, kontrolliert der Arzt die Augen und die altersgerechte Sprachentwicklung.
U 8 – zum Ende des vierten Lebensjahres
In der U 8 zwischen dem 46. und 48. Lebensmonat wird die Sprachentwicklung (Aussprache), das Verhalten, Beweglichkeit und Koordinationsfähigkeit und zusätzlich der Zahnstatus kontrolliert. Weiterhin erfolgt eine Überprüfung der Reflexe und der Muskelkraft des Kindes.
Weitere Vorsorgeuntersuchungen für Kinder
Nach den Vorsorgeuntersuchungen U 1 bis U 8 folgen noch einige weitere Vorsorgeuntersuchungen, welche die Entwicklung Ihres Kindes kontrollieren sollen. Dazu gehören
- U 9 (Ende des fünften Lebensjahres) zur Feststellung möglicher Krankheiten und Fehlentwicklungen vor Beginn der Schule sowie Kontrolle der Motorik, der Sprachentwicklung sowie des Seh- und Hörvermögens,
- U 10 (zwischen sieben und achten Jahren), die als zusätzliche Vorsorgeuntersuchung die Lücke zwischen U 9 und U 11 schließen soll,
- U 11 (zwischen neun und zehn Jahren), welche Störungen der Schulleistungen und der Sozialisation, Sportförderung, gesundheitsschädigendes Medienverhalten sowie die Feststellung möglicher Zahn- und Kieferanomalien zum Schwerpunkt hat,
- J 1 (zwischen dem 13. und 14. Lebensjahr) zur Überprüfung des allgemeinen Gesundheitszustands, der Wachstumsentwicklung sowie Organen und Skelett und zur Kontrolle des Impfstatus sowie dem Stand der pubertären Entwicklung und möglichen seelischen und psychischen Problemen und
- J 2 (zwischen 16 und 17 Jahren) als zusätzliche Vorsorgeuntersuchung mit den Schwerpunkten Pubertäts- und Sexualitätsstörungen, Sozialisation, Berufswahl und gesundheitliche Probleme (Untersuchung erfolgt ohne Eltern).
Unser Facharzt für Kinder und Jugendmedizin ist Ihr vertrauensvoller Partner
Alle Eltern wünschen sich für ihre Kinder nur das Beste. Unser Kinderarzt ist Ihr vertrauensvoller Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Entwicklung Ihres Kindes. Im Jugendalter wird er der Ansprechpartner für Ihr Kind und geht mit allen Themen, die Ihr Kind bewegen, behutsam um.
Unsere Experten
Dipl. med.
Abdallah Karajoli
Kinder- und Jugendmedizin / Allergologie
Dipl. med.
Abdallah Karajoli
Pediatrics
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Abdallah Karajoli
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